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1 Begutachtung landwirtschaftliche Zugmaschinen (Pickerl) Begutachtung landwirtschaftliche Zugmaschinen (Pickerl)
Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte § 57a-Begutachtung).
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